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Medienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Arbeits- und
Dienstvertragsrecht
Urheber- und Verlagsrecht
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Handels- und
Gesellschaftsrecht
Stichworte A-Z
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Tätigkeitsschwerpunkt
Medienrecht
Wir beraten und vertreten Medienunternehmen aus allen Medienbereichen sowie von Medienberichten Betroffene.
Zur Beratung von Medienunternehmen gehören Rechtsfragen der Printmedien (Presserecht), des Rundfunks (Hörfunk und Fernsehen), der Online-Medien (Internetanbieter) und von elektronischen Offline-Medien (Multimediaprodukte wie CD-ROM, DVD, MMC). Das sind zum Beispiel: Abgrenzung von Redaktion und Werbung ("Schleichwerbung", "Product Placement"), die rundfunkrechtliche Sendelizenz, Auskunftsansprüche von Journalisten, Gestaltung von Impressum/Anbieterkennzeichnung.
Ansprüche der von Medienberichten Betroffenen sind vor allem: Gegendarstellungs-, Unterlassungs-, Richtigstellungs-, Schadensersatzansprüche, „Schmerzensgeld“ wegen einer Wort- oder Bildberichterstattung (Recht am eigenen Bild). |